KFZ-Haftpflichtversicherung

Die KFZ-Haftpflichtversicherung – die gesetzliche Mindestversicherung für Kraftfahrzeuge!

Bei der KFZ-Haftpflichtversicherung handelt es sich um die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Diese deckt Schadensersatzansprüche durch Dritte, die aufgrund eines von Versicherten verursachten Schadens, entstehen. Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist die Grundvoraussetzung, damit man sein Fahrzeug überhaupt anmelden kann und Kennzeichen erhält.

Wichtigsten Begriffe aus dem Bereich der KFZ-Haftpflichtversicherung

Die Deckungssumme gehört sicherlich zu den wichtigsten Themen, wenn es darum geht, eine Versicherung abzuschließen. Sie bezeichnet die maximale Entschädigungssumme, für die die KFZ-Haftpflichtversicherung im Schadensfall aufkommen würde. Die Deckungssumme bei der KFZ-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich geregelt. In Deutschland beträgt diese laut Pflichtversicherungsgesetz 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden, 1 Mio. Euro für den Bereich Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden, die unmittelbar mit Personen- oder Sachschaden in Verbindung stehen. Zudem ist noch eine pauschale Deckungssumme von 50 oder 100 Mio. Euro vorgesehen. Als Versicherter hat man im Schadensfall das Recht auf eine Entschädigung in der Höhe der Deckungssumme. Übersteigt der Schaden die Höhe der Deckungssumme, muss dieser vom Versicherten selbst übernommen werden. Auch gibt es eine Ausnahme, wenn der Schaden durch Trunkenheit entstanden ist. Hierbei ist das Versicherungsunternehmen gesetzlich vom der Leistungspflicht entbunden.

Der Tarif ist ebenfalls ein sehr wichtiger Begriff – nicht nur in der KFZ-Haftpflichtversicherung, generell. Die Gestaltung des Tarifs ist grundsätzlich jedem Versicherungsunternehmen freigestellt. Der Schadenfreiheitsrabatt spielt jedoch immer eine wesentliche Rolle. In Forme eines sogenannten Bonus-Malus-Systems wir der Versicherungstarif entweder erhöht oder vermindert – je nachdem, wie häufig und wie hoch die bisherigen Schadensfälle des Versicherten waren. Abgesehen vom Schadenfreiheitsrabatt spielen natürlich auch noch viele andere Merkmale eine Rolle in der Tarifberechnung der KFZ-Haftpflichtversicherung. Unter anderem sind hier die Typklasse, die Regionalklasse, das Alter des Versicherten und vieles mehr zu nennen.

Versicherungsabschluss und Vertragskündigung

Der Versicherungsabschluss ist vor der Anmeldung eines Kraftfahrzeugs unumgänglich. Nur mit der eVB (elektronischen Versicherungsbestätigung) kann man sein Fahrzeug an der nächsten Meldestelle anmelden. Der erste Schritt zum Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung ist der Versicherungsvergleich. Hierbei sollte man zum einen auf die Tarifhöhe, zum anderen natürlich aber auch auf die Leistungen achten. Vereinzelt gibt es Versicherungsunternehmen die lukrative Extras in die KFZ-Haftpflichtversicherung mit einschließen, ohne dass man zusätzliche Kosten oder Versicherungen abschließen muss.

Der Abschluss einer KFZ-Versicherung kann entweder auf herkömmlichem Wege über einen Versicherungsberater erfolgen oder aber bequem und einfach über das Internet. Viele nutzen diese moderne Art des Vertragsabschlusses, da hierfür keine lästigen Beratungsgespräche notwendig sind und die Bearbeitung meist um ein Vielfaches schneller erfolgt, als auf herkömmlichem Wege. Die eVB sowie der Versicherungsvertrag und das Leistungsblatt übermittelt man postalisch oder per E-Mail. Damit man jedoch keine zeitlichen Verzögerungen für die Anmeldung in Kauf nehmen muss, kann man sich die sogenannte VB-Nummer, mithilfe dieser die Mitarbeiter auf der Meldesteller die Versicherung prüfen können, auch per SMS, Mail oder Fax zusenden lassen.

Die Vertragskündigung einer KFZ-Haftpflichtversicherung ist mindestens ebenso einfach wie der Vertragsabschluss. In der Regel ist eine KFZ-Haftpflichtversicherung jährlich und zum Ende jeden Jahres kündbar. Die Kündigungsfrist beträgt meist zwei Monate. Genaueres kann man jedoch dem Versicherungsvertrag entnehmen. Bei der Übermittlung der Versicherung muss lediglich darauf geachtet werden, dass der Versand bestätigt wurde. Somit sollte man beispielsweise den Faxversand oder ein Verschicken per Einschreiben bevorzugen.